Garantiebedingungen für Möbel

  1. Der Hersteller gewährleistet, dass die gelieferten Möbelstücke von guter Qualität und einwandfreiem Zustand sind, sofern die nachstehenden Nutzungsbedingungen eingehalten werden.
  2. Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich auf Mängel, die auf die Beschaffenheit der Möbel zurückzuführen sind, insbesondere auf materielle oder technologische Defekte, die innerhalb der Garantiezeit ab Übergabe der Möbel an den Auftraggeber auftreten.
  3. Diese Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers in Bezug auf Sachmängel weder ein, noch schließt sie diese aus oder setzt sie aus.
  4. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab dem Tag des Empfangs der Möbel.
  5. Der Hersteller ist verpflichtet dem Auftragnehmer folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
  • Informationen über die verwendeten Materialien,
  • die Pflege- und Wartungshinweise,
  • Informationen über die Funktion von beweglichen Möbelkomponenten.
  1. Diese Garantie gilt am Montageort der Möbel.
  2. Die Garantie wird dem Erstkäufer (Auftraggeber) gewährt, der die Möbel direkt beim Hersteller bestellt hat.
  3. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist eine schriftliche oder per E-Mail eingereichte Reklamation. Der Hersteller prüft diese und teilt innerhalb von 7 Tagen mit, ob sie anerkannt wird.
  4. Erfordert die Prüfung der Reklamation eine Besichtigung der Möbel, wird ein Termin telefonisch mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Hersteller trifft die Entscheidung über die Anerkennung der Reklamation spätestens 7 Tage nach der Besichtigung.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Möbel die allgemein gebotene Sorgfalt walten zu lassen.
  6. Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere:
  • Schäden durch unsachgemäße Reinigung lackierter oder unbehandelter Flächen entstehen,
  • ungleichmäßige Abnutzung, die aus ungleichmäßigen Gebrauch resultiert, 
  • Differenzen in Härte oder Höhe einzelner Möbelteile aufgrund konstruktiver Lösungen,
  • natürliche Unterschiede in Struktur und Farbton von Massiv- oder gebeiztem Holzelementen,
  • natürliche Eigenschaften wie der Geruch frischer Materialien oder Geräusche (z. B. Knarren, Quietschen),
  • mechanische Schäden nach der Abnahme,
  • Schäden oder Mängel an den Möbeln, die auf äußere Ursachen zurückzuführen sind, d. h. auf andere als Material- oder Verarbeitungsfehler, insbesondere mechanische Schäden, die durch unsachgemäße oder unvorsichtige Behandlung der Möbel (in Form von Verbrennungen, Überschwemmungen, Verunreinigungen der Möbel usw.) oder durch Witterungseinflüsse verursacht wurden.
  1. Einschränkungen der Garantie gelten, wenn:
  • das Möbelstück durch unsachgemäßen Gebrauch, mangelhafte Wartung oder unvorsichtige Behandlung (z. B. Ziehen, Stoßen, Transportieren) beschädigt wurde,
  • das Möbelstück näher als 1,5 m von einer Wärmequelle (z. B. Heizkörper, Kamin) aufgestellt wurde,
  • die Raumbedingungen nicht eingehalten werden, d. h.: Temperatur zwischen 15 °C und 40 °C, Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 70 %.